FAQ

Normaler Beitrag 17,50 €/Monat

Ermäßigter Beitrag 12,50 €/Monat
Diese Ermäßigung wird gewährt für Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden, also Schüler, Studenten und ähnliche bis maximal zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Ab der Vollendung des 28. Lebensjahres kann eine Beitragsermäßigung bei Vorliegen besonderer Gründe schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Gewährung der Ermäßigung.

Familienbeitrag 23,50€/Monat (2 Personen) für jede weitere Person 5,50€ im Monat
Dieser Beitrag wird gewährt für nachweislich zusammenlebende Paare und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser Beitrag gilt auch für 2 Personen aus einer Familie, die in einem Haushalt leben.

Sozialbeitrag 2,50 € im Monat
Kann auf Antrag gewährt werden, über den Antrag entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit.

 

Quelle:
Beitrags- und Gebührenordnung des Karate-Dojo Sehnde von 1997 e. V.
(Version vom 01.01.2020)

Bei Neuaufnahmen ist einmalig eine Aufnahmegebühr von 20,00 € zu entrichten.

Die Beiträge sind gemäß § 8 der Satzung des Karate-Dojo Sehnde von 1997 e. V. monatlich im Voraus zu zahlen. Erfolgt der Eintritt in das Karate-Dojo Sehnde von 1997 e. V. nicht zu Beginn eines Monats. So ist der Beitrag für diesen Monat, unabhängig vom Tag der Antragstellung, ist in voller Höhe zu zahlen.

  • Die Mitgliedsbeiträge sind nicht nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abziehbar.

Die Beiträge zum Fachverband des DJKB werden mit dem Beitragseinzug Januar mit abgebucht. Bei Rücklastschriften erfolgt keine Meldung an den Fachverband.
Die Meldung zu jedem Fachverband erfolgt geschlossen über die Geschäftsstelle des Karate-Dojo Sehnde von 1997 e. V